mit Geld unterstützen...

... kann ich das jetzt schon?

Nein, leider geht das aktuell noch nicht.

Wir arbeiten intensiv an der Entwicklung unserer Organisations- und Rechtsform. In jedem Falle wird es eine gemeinwohlorientierte. Wir prüfen laufend die möglichen Alternativen und waren bis vor kurzem klar auf dem Kurs, die Projekte als Genossenschaft umzusetzen. Aktuelle bundespolitische Entwicklungen lassen uns derzeit aber auch die sog. Kommanditgesellschaft prüfen. Sie kann ebenfalls ganz klar auf Gemeinwohl-Wohnen ausgerichtet werden, hat aber für Geldeinbringende erhebliche steuerliche Vorteile, die es für Genossenschaftsanteile oder Formen der Direktkredite nicht gibt. 

Erst wenn die Rechtsformfragen geklärt sind und die Gründung vollzogen ist, können wir auch konkrete Möglichkeiten anbieten, mit Geld einzusteigen – ob als Wohnungsinteressierte oder im Sinne fördernder Unterstützung.

Kommanditgesellschaft (KG) - das Für und Wider

In Deutschland hat der Schutz des privaten Eigentums eine extrem starke Stellung. Das hat beim Wohnungseigentum aus Gemeinwohlsicht eine ganze Reihe von Nachteilen – angefangen von der Eigentbedarfskündigung bis hin zur freien Veräußerung von Wohnungen in WEG´s, ohne dass die Gemeinschaft hier etwas beeinflussen kann.
Und genau hier liegt einer der größten Vorteile der KG

  1. Vorteil: In Satzung besteht große Freiheit, passende Regelungen selbst zu definieren.
  2. Haftungsbeschränkung: durch Komplementär GmbH als Vollhafter, vertreten durch deren GF. Bei Neue Nachbarn NN bspw. Begrenzung der Macht der Komplementärin. 
  3. Kapitalakquisition: 
    1. Kommanditisten können die neue hohe degr. Afa beanspruchen (anders als für Geno-Anteile & Kapitalgesellschaften) https://www.bundesbaublatt.de/news/impulse-fuer-die-bauwirtschaft-die-degressive-afa-kommt-4077170.html
    2. in eG ist Nennwert nicht dynamisiert. Das 1-Person-1-Stimme-Prinzip stört viele. In der langen Realisierungszeit können Leute lange Zeit nur weit unter Nennwert raus.
  4. ich kann Anfangsverluste auf Eink.steuer jahrelang geltend machen, denn beim nächsten Jahr beginnt die Bilanz wieder bei 0
  5. sehr unterschiedliche finanz. Verhältnisse der Kommand. sind kein Problem. Solidarische Finanzierung möglich
  6. auch förderfähige Mietverhältnisse möglich. (z.B. Aktion Mensch, EoF, R-Standard)
  7. gemeinsame Bankfinanzierung möglich
  8. Gesellschafter der Wohn-KG können flexibel die Wohnung innerhalb des Projektes tauschen, z.B. wenn Kinder aus dem Haus gehen, Barrierefreiheit nötig wird etc. (Das geht bei der WEG nicht weil die Teilungserklärung im Grundbuchamt unveränderlich ist)
  9. Bei der Wohn-KG haben die Gesellschafter einen direkten Einfluss auf die Wahl der neuen Gesellschafter und achten somit darauf, dass auch die „Neuen“ die ideelle Projektidee mittragen (bei einer WEG nicht möglich
  10. Ein Weitergeben der KG-Anteile auch mit einem definierten Aufschlag (Anteil an Wertsteigerung) ist möglich, Aufschlag kann aber viel geringer als Wertzuwachs gehalten werden 


offene Fragen klären / Probleme diskutieren:

  • Sperrminorität mind. 25% dauerhaft so regeln, dass Spekulation/ Veräußerung ausgeschlossen ist. 
  • sehr wichtig zu regeln: Wenn Gesellschafter aussteigen: wie, mit welchen Fristen und welcher Beteiligung an Wertzuwachs? und wieviele können gleichzeitig raus?
  • Gemeinnützigkeit 
    • kann sie erreicht werden und wie?
  • Nachteil Kosten der Geschäftsführung nicht steuerlich absetzbar
  • Kreditwürdigkeit eingeschränkt
  • Bafin-Auflagen nach Gründung: praktisch nur noch informell weiter Kapital einsammelbar. Auf keinen Fall öffentlich werben! Oder Wertpapierprospektpflicht. NN haben deshalb erst fast alle Kommmandit. um sich geschart, und dann spät gegründet, während schon Bauantrag usw. liefen.
  • Ist ggf. der kleine 4-seitige Wertpapierprospekt (max. 1x/Jahr bis zu 1 Mio) ggf doch machbar?
  • ist auch eG als Komplementärin denkbar? mit welchen Aufgaben? welchen Wirkungen?
  • KG-Anteile an konkrete Wohnungen fixieren, ja oder nein / Vor- und Nachteile?


Weitere Infos zu GmbH&Co KG:


Vergleichsaspekte zu eG / GmbH / AG:

  • eG Riesenvorteil: muss kein Wertpapierprospekt erstellen
  • eG hat mächtigen VS, AR und GV können keine Weisung erteilen, lediglich kann AR den VS ablösen
  • eG: es dürfen nicht mehr finanzierende Mitgl. als nutzende Mitgl. sein
  • AG: mächtiges Geldsammel-Institut, aber nicht für 1 Objekt geeignet
  • nackte GmbH Vorteil Haftungsbeschränkung, aber nicht für Vielzahl Mitglieder vorgesehen.
Gemeinschaftsinfrastruktur: Co-Working (LENA Basel)